Sterbegeldversicherung

Nach Ihrem Tod müs­sen Ihre Hin­ter­blie­be­nen für sämt­li­che anfal­len­de Bestat­tungs­kos­ten auf­kom­men. Trau­er­fei­er, Sarg, Grab­stein, dazu Grab­pfle­ge und Fried­hofs­ge­büh­ren ver­schlin­gen schnell 10.000 Euro oder auch mehr. Schüt­zen Sie Ihre Ange­hö­ri­gen und sichern Sie sich ein wür­de­vol­les Begräb­nis.

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STERBEGELDVERSICHERUNG

Die 3 Pluspunkte der Sterbegeldversicherung

Schüt­zen Sie Ihre Liebs­ten. Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist unver­zicht­bar für jedes Paar und jede Fami­lie.

Lebenslanger Schutz

Im Gegen­satz zur einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, die immer ein fes­tes Ablauf­da­tum ent­hält, bie­tet die Ster­be­geld­ver­si­che­rung einen lebens­lan­gen Ver­si­che­rungs­schutz.

Keine Gesundheitsfragen

Dafür, dass eine Gesund­heits­prü­fung nicht erfor­der­lich ist, wer­den inner­halb der ers­ten 3 Jah­re ledig­lich die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zurück­ge­zahlt. Bei Unfall­tod besteht jedoch Schutz von Anfang an.

Schnelle Auszahlung

Die Bestat­tungs­kos­ten wer­den recht kurz­fris­tig nach der Beer­di­gung fäl­lig. Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zahlt die ver­ein­bar­te Sum­me daher recht kurz­fris­tig, oft­mals sogar inner­halb von 5 Tagen.

Wir analysieren den Markt für Sie

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Ster­be­geld­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Darauf achten wir besonders:
  • Aus­wahl der pas­sen­den Ster­be­geld­ver­si­che­rung 
  • Bera­tung zu Lauf­zeit, Zah­lungs­wei­se und Aus­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten 
  • Erstel­lung eines trans­pa­ren­ten Ver­gleichs 

BEISPIELRECHNUNG

Kosten einer Bestattung

Bestat­tun­gen ver­ur­sa­chen hohe Kos­ten und das Geld muss in der Regel kurz­fris­tig zur Ver­fü­gung ste­hen. Das gesetz­li­che Ster­be­geld ist 2004 weg­ge­fal­len, daher müs­sen die Hin­ter­blie­be­nen für die Kos­ten auf­kom­men. Hier eine Bei­spiel­rech­nung:

Bestat­tung einschl. Aus­stat­tung und Wäsche

ca. 1.000 €

Sarg

ca. 2.000 €

Eins­ar­gung und Über­füh­rung

ca. 500 €

Bei­set­zung und Gebüh­ren

ca. 1.500 €

Trau­er- und Zei­tungs­an­zei­gen

ca. 500 €

Grab­nut­zungs­ge­bühr für Ein­zel­grab

ca. 1.700 €

Grab­stein

ca. 1.500 €

Krän­ze und ers­te Grab­bepflan­zung

ca. 800 €

Trau­er­fei­er

ca. 500 €

Gesamt­kos­ten

ca. 10.000 €

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Was unter­schei­det die Ster­be­geld­ver­si­che­rung von der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Bei der Ster­be­geld­ver­si­che­rung müs­sen Sie in der Regel kei­ne Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Dage­gen fin­det bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung eine genaue Gesund­heits­prü­fung statt. Außer­dem bie­tet die Ster­be­geld­ver­si­che­rung einen lebens­lan­gen Schutz, wäh­rend die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung immer zu einem fes­ten Zeit­punkt endet.

Zahlt die Kran­ken­kas­se kein Ster­be­geld?

Die gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen zah­len seit 2004 über­haupt kein Ster­be­geld mehr. Aber auch bis dahin reich­ten die Zah­lun­gen bei wei­tem nicht für eine Beer­di­gung.

In wel­chem Alter kann man sich ver­si­chern?

Bei den meis­ten Anbie­tern kön­nen Sie zwi­schen 40 und 75 Jah­re abschlie­ßen, bei weni­gen ist auch ein Abschluss bis 80 Jah­re mög­lich, dann oft jedoch mit einer Ein­mal­zah­lung anstel­le einer lau­fen­den Bei­trags­zah­lung.

War­um gibt es bei der Ster­be­geld­ver­si­che­rung eine War­te­zeit?

Bei der Ster­be­ver­si­che­rung müs­sen Sie in der Regel kei­ne Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Dafür gibt es die War­te­zeit. Inner­halb die­ser War­te­zeit, die in der Regel 3 Jah­re beträgt, wer­den ledig­lich die gezahl­ten Bei­trag erstat­tet. Bei Unfall­tod steht jedoch die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me von Anfang an zur Ver­fü­gung.

Wann wird das Ster­be­geld aus­ge­zahlt?

Nahe­zu alle Anbie­ter bezah­len das Ster­be­geld inner­halb kur­zer Zeit. Wenn alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen vor­lie­gen, meist in weni­gen Tagen, da die Hin­ter­blie­be­nen im Todes­fall die Rech­nun­gen sofort bezah­len müs­sen.

Wie wird die Aus­zah­lung aus der Ster­be­ver­si­che­rung ver­steu­ert?

Todes­fall­leis­tun­gen sind in vol­lem Umfang ein­kom­mens­steu­er­frei, sie unter­lie­gen jedoch der Erb­schafts­steu­er.

Sichern Sie min­des­tens 10.000 € für eine wür­de­vol­le Bestat­tung ab.